Die Platzordnung soll zum besseren Miteinander auf dem Übungsplatz dienen. Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchführen und den Aufenthalt
auf diesem Platz und in der Umgebung für ALLE positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:
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Auf dem Hundeplatz sind die Hunde an der Leine zu führen.
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Das Betreten der umliegenden Wiesen ist Mensch und Hund untersagt. Auf Radler, Jogger und Spaziergänger ist unbedingt Rücksicht zu
nehmen.
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Das Ableinen der Hunde auf dem Hundeplatz erfolgt erst nach Aufforderung der Ausbildungs- und Übungsleiter. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Dies
gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Ausbildungsgängen im Gelände.
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Kommen Sie mit einem gelösten Hund zum Übungsgelände. Sollte es dennoch einmal auf dem Hundeplatz passieren, ist der Hundekot umgehend zu
beseitigen.
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Auf pünktliches Erscheinen ist zu achten.
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Unsere Erziehungsmittel sind Zuneigung, Geduld und Konsequenz, nicht aber Gewalt!! Stachelhalsband, Würger oder ähnliches – alle Halsbänder und Geräte,
die dem Hund Schmerzen verursachen, werden deshalb auf unserem Übungsgelände weder eingesetzt noch geduldet!!!!!
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Zutritt haben nur Hunde, deren Hundeführer vorher den gültigen Impfschutz gegen Tollwut, Leptospirose, Parvo-virose, Staupe und Hepatitis des jeweiligen
Hundes nachgewiesen haben. Außerdem darf der Hund keine ansteckenden Krankheiten haben und muss frei von Ungeziefer (Flöhe, Läuse) sein.
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Für den teilnehmenden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, denn auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer
bzw. Besitzer verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
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Der Aufenthalt für Nichtmitglieder auf dem Übungsgelände ohne Ausbilder oder seinem Beauftragten ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.
Eltern haften für ihre Kinder.
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Die Übungs- und Trainingszeiten sind im Trainingsplan festgelegt. Abweichungen sind nach Rücksprache mit Ausbildungs- oder Übungsleitern
möglich.
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An Agility-Sportgeräten darf nur im Beisein von Ausbildungs- bzw. Übungsleitern gearbeitet und trainiert werden. Keinesfalls sind sie als Turngeräte für
Kinder gedacht!
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Während des Auf- und Abbauens der Geräte sind die Hunde anzuleinen.
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Betreten und Benutzung des Übungsplatzes ist läufigen Hündinnen untersagt.
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Mitglieder, Kursteilnehmer, Gäste und Besucher werden ersucht, am Hundeplatz und in dessen Umgebung für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle
wieder mitzunehmen.
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Auf dem Trainingsgelände geparkte Fahrzeuge dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden! Das Abstellen außerhalb bzw. auf dem Zufahrtsweg ist
untersagt!
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Das Befahren des Zufahrtswegs ist nur mit gültiger Berechtigung (wird zum Kursbeginn ausgehändigt) erlaubt. Diese muss sichtbar hinter der
Windschutzscheibe angebracht werden!